Hausarzt
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Mit dem Begriff Allergie bezeichnen wir eine überempfindliche Reaktion des Organismus auf bestimmte Substanzen, die Allergene genannt werden. Die bekanntesten Allergene sind neben dem Blütenstaub - den Pollen - vor allem Bakterien, Insektengifte, bestimmte Nahrungsmittel, Medikamente, Milch, Staub und chemische Verbindungen.
Die allergischen Symptome zeigen sich überwiegend an der Haut, Schleimhäuten, aber auch an den Bronchien und im Verdauungstrakt.
Es gibt kein einheitliches Krankheitsbild. Es können Entzündungen der Atemwege sein, asthmatische Anfälle, Hautprobleme wie Ekzeme und Flechten, Fieber oder Heuschnupfen. Hinzu kommen noch die berufsspezifischen Allergien.
HAUSBESUCHE vom Arzt zum Patienten !!!
Als Ihr Haus- und Facharzt führt Dr. med. Peter Pomrenke selbstverständlich auch Hausbesuche durch.Sollten Sie plötzlich krank geworden sein, nicht aus dem Haus können, transportunfähig oder anderweitig eingeschränkt sein, so dass Ihnen ein Praxisbesuch bei mir in den ärztlichen Räumen nicht möglich ist: Rufen Sie unbedingt in der Hausarztpraxis Dr. med. Peter Pomrenke in Berlin an. Telefon: (0 30) 42 85 01 43
Sagen Sie deutlich Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Rückrufnummer (insofern wir Sie noch nicht kennen) und den Grund Ihres Anrufes (Krankheitssymptome zum Beispiel sehr hohes Fieber, Hexenschuss oder Herzprobleme).
In dringenden Fällen, außerhalb der Sprechstunden von Dr. med. Peter Pomrenke, wird das Praxisteam so schnell wie möglich einen Termin bei Ihnen zu Hause vereinbaren. Während der ärztlichen Sprechstunde und der OP-Zeit kann Ihnen das Team von Dr. med. Peter Pomrenke einen sofortigen Hausbesuch nicht garantieren. Wir empfehlen dann, oder zu Zeiten unserer Nichterreichbarkeit, unbedingt den
Kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer: 116 117
oder den
Privatärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer: (0 30) 4 48 15 84
anzurufen. Ein diensthabender Bereitschaftsarzt wird sie dann schnellstmöglich zu Hause besuchen, untersuchen und behandeln.
Absolute NOTFÄLLE
Wenn Sie das Gefühl haben, es geht um Minuten bei Ihnen oder anderen Menschen oder Sie nehmen an, sofort in das nächstgelegene Krankenhaus zu müssen, einen unaufschiebbaren Notfall haben: Zögern Sie keine Sekunde!
Rufen Sie 112 an.
Medizinisch nicht notwendige Hausbesuche sind keine Kassenleistung. Durch die Inanspruchnahme dieser Leistung entsteht zwischen der Arztpraxis Dr. med. Peter Pomrenke und Ihnen ein privates Behandlungsverhältnis. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Auf Wunsch nennt Ihnen Dr. med. Peter Pomrenke gerne die bei der Durchführung der von Ihnen gewünschten Leistungen entstehenden Kosten.
Ihr Hausarzt Dr. med. Peter Pomrenke wünscht Ihnen sehr viel Gesundheit und hofft auf wenige dieser / Ihrer Zwischenfälle.
Die Japanische Enzephalitis ist eine schwere Gehirnentzündung (Enzephalitis), die durch Viren ausgelöst wird. Sie tritt nicht nur in Japan, sondern in allen gemäßigten und tropischen Zonen Asiens auf.
Das Virus wird durch Mückenstiche übertragen. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich. Das Virus befällt auch Haustiere wie Pferde, Schweine oder Hunde, weshalb die Erkrankung in ländlichen Gebieten häufiger ist.
Über 95 Prozent der Infektionen verlaufen ohne Beschwerden. Bricht die Krankheit jedoch aus, bleiben in 80 Prozent der Fälle Dauerschäden an Psyche und Nerven zurück. Zehn Prozent der Erkrankten sterben noch vor dem zehnten Krankheitstag. Von solchen schweren Verläufen sind besonders Kinder und Jugendliche betroffen.
Einer Japanischen Enzephalitis kann man mit bestimmten Maßnahmen vorbeugen. Die Impfung ist vor vor allem für Kinder empfehlenswert. Wichtig ist auch ein ausreichnder Schutz vor Mückenstichen (Expositionsprophylaxe).
Der Impfstoff aus toten Viren ist zwar in Deutschland nicht zugelassen, aber über internationale Apotheken erhältlich. Für eine ausreichende Schutzwirkung sind drei Injektionen unter die Haut im Abstand von insgesamt vier Wochen nötig.
Die Neuraltherapie arbeitet mit der Injektion von örtlichen Betäubungsmitteln zu therapeutischen Zwecken. Ihre Wirkung beruht weniger auf der pharmakologischen Wirksamkeit am Ort der Injektion. Vielmehr basiert die Neuraltherapie auf der Einflussnahme auf lokale oder übergeordnete Regelkreise. Die Neuraltherapie basiert auf der Vorstellung, dass das vegetative Nervensystem die Schaltstelle zwischen Leib und Seele ist. Somit können über die vegetativen Nervenbahnen Krankheitsprozesse beeinflusst werden. Blockierungen gestörter Regelkreise werden bei der Neuraltherapie durch das Betäubungsmittel ausgeschaltet. So kommt die körpereigene Selbstheilungskraft wieder in Gang. Das bedeutet der Körper wird durch eine gezielte Maßnahme in die Lage versetzt, seine physiologischen Funktionen wiederherzustellen.
Der Erfolg der Neuraltherapie besteht unter anderem in der Beeinflussung sogenannter Störfelder. Sie entstehen durch Restinformationen im umgebenden Gewebe nach Organerkrankungen. Ein Störfeld ist zudem jede Stelle und jedes Organ, das in irgendeiner Weise und aus irgendeinem Grund krankhaft verändert wurde. Mit den üblichen Untersuchungsmethoden sind diese Störfelder nur selten zu finden. Sie haben eine krankmachende Fernwirkung auf Organe. Die störende Information kann jahrelang ruhen und dann durch äußere oder innere Reize aktiviert werden. Ursache können Erkältungen, Operationen oder auch seelische Verletzungen sein.
Als „Therapeutische Lokalanästhesie“ werden sämtliche Schmerzausschaltungsmethoden, deren Wirkung auf Lokalanästhetika (= örtliche Betäubungsmittel) beruhen, zusammengefasst. Mit der infiltrativen Lokalanästhesie werden im Schmerzbereich die Schmerzfühler blockiert. Zeitgleich können außerhalb des Rückenmarks/Gehirns liegende, zum Zentrum beziehungsweise Zentralnervensystem hinführende Signale mit einer Blockade abgeschwächt oder unterbrochen werden.
Vermutlich ist nämlich der Anteil an Schmerzzuständen, die auf eine die Ernährung betreffende Störung zurückzuführen sind, wesentlich höher als bisher angenommen. Dafür spricht die Tatsache, dass häufig erst eine wiederholte Nervenblockade zu einer anhaltenden Schmerzreduktion oder gar Schmerzfreiheit führen. Mit der alleinigen Unterbrechung der Schmerzreizleitung ist diese Wirkung nicht zu erklären.
Mit einer Nervenblockade wird die Schmerzreizleitung unterbrochen. In der Regel reicht eine einmalige Nervenblockade jedoch nicht aus. So sind je nach Ausmaß der mutmaßlichen Störung weitere Blockaden erforderlich sind.
Die therapeutische Lokalanästhesie ist und bleibt die wirksamste Waffe gegen den chronischen Schmerz. In der Hausarztpraxis Dr. med. Peter Pomrenke wird die therapeutische Lokalanästhesie durchgeführt.
Hauptanwendungsgebiet des Quaddelns sind Schmerzzustände. Es ist eine Form von Regulationstherapie. Quaddeln will entgleiste Regelvorgänge auf verschiedenen Ebenen normalisieren. Besonders chronisch belastende, übergeordnete Faktoren sollen durch Quaddeln ausgeschaltet werden. Dazu setzt die Therapie mit Quaddeln in erster Linie Lokalanästhetika nach verschiedenen Techniken ein.
Quaddeln ist eine Form von Neuraltherapie. Quaddeln ist keine außerschulische beziehungsweise alternative Methode, sondern Schulmedizin, eine komplementäre Methode. Es werden geringe Mengen eines Lokalanästhetikums an verschiedenen Stellen mit einer feinen Kanüle in die Haut gespritzt.
Unter physikalischer Medizin versteht man unter anderem:
Diese Behandlungen der physikalischen Medizin werden in der Arztpraxis Dr. med. Peter Pomrenke in Berlin angeboten.
Für die folgenden Führerscheinklassen können bei uns die notwendigen allgemeinärztlichen Untersuchungen durchgeführt werden.
Vereinbaren Sie bitte dafür einen Termin !
PKW-Klassen
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Klasse: B / Klasse: BE / Klasse: S |
Motorrad-Klassen
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Klasse: A / Klasse: A1 / Klasse: M |
LKW-Klassen
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Klasse: C / Klasse: CE / Klasse: C1 / Klasse: C1E |
Diese Gesundheitsuntersuchung können Frauen und Männer mit Beginn des 36. Lebensjahres alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Ein gründliches "Durchchecken" des Gesundheitszustandes dient vor allem der Früherkennung. Und zwar all solcher Krankheiten, die schon im Vor- oder Frühstadium gut zu diagnostizieren sind und wirksam behandelt werden können.
Der Gesundheits-Check-up hilft, vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Nierenerkrankungen sowie eine Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) rechtzeitig zu erkennen. Für diese Krankheiten gibt es eine ganze Reihe von Risikofaktoren, die vermieden oder zumindest möglichst klein gehalten werden sollten.
Der Arzt untersucht bei Männern ab dem Alter von 45 Jahren die äußeren Genitalorgane, die Prostata und Lymphknoten in der Region durch Abtasten.
In der Altersgruppe zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr ist der bösartige Hodentumor die häufigste Krebserkrankung des Mannes, obwohl insgesamt der Hodentumor mit ein bis zwei Prozent aller Tumorerkrankungen selten ist. Die jährliche Zahl der Neuerkrankungen beträgt etwa sieben pro 100.000 männlichen Einwohnern. Männer sollten sich daher bereits ab dem 18. Lebensjahr einmal im Monat selbst untersuchen. Verhärtungen, Knoten, Vergrößerungen oder Verkleinerungen und ausgeprägte Druck-Unempfindlichkeit der Hoden sind ein Grund, den Arzt aufzusuchen.
Frauen und Männer:Darüber hinaus haben Frauen und Männer einen Anspruch auf weitere ärztliche Maßnahmen, die der Früherkennung von Krebserkrankungen dienen.
Ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch darauf, das Rektum und den übrigen Dickdarm untersuchen zu lassen. Darüber hinaus können sie jedes Jahr ihren Stuhl in einem Schnelltest auf nicht sichtbares Blut im Stuhl analysieren lassen.Ab dem Alter von 55 Jahren haben Versicherte Anspruch auf eine Früherkennungsmaßnahme in Form einer sogenannten Koloskopie. Dabei wird der gesamte Dickdarm mit einem Endoskop untersucht. Koloskopien dienen dem Arzt dazu, frühe Vorstadien eines möglichen Dickdarmkrebses (sogenannte Polypen) zu erkennen und sofort zu entfernen. Frühestens zehn Jahre nach der ersten Koloskopie besteht Anspruch auf eine zweite Untersuchung.
Alternativ zur Früherkennung per Koloskopie können Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren alle zwei Jahre ihren Stuhl auf okkultes Blut untersuchen lassen. Die Entscheidung, welche Art der Früherkennung gewählt wird, ist jedem selbst überlassen.
Keine Praxisgebühr !!!
Patienten die sich im Rahmen der Krebsfrüherkennung ärztlich beraten lassen, müssen dafür keine Praxisgebühr entrichten. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen mit einer Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie klargestellt.
Danach sind die Befundmitteilung und die Beratung Bestandteil der Früherkennungsuntersuchungen.
Ab dem 1. Juli 2008 können sich gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 35 alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen.
Unter Hautkrebs versteht man verschiedene Krebserkrankungen der Haut. Unterschieden werden vor allem der schwarze Hautkrebs, das maligne Melanom und der helle Hautkrebs. Wird die Krankheit frühzeitig erkannt, bestehen gute Heilungschancen.
Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs können Hautärzte, Internisten, hausärztlich tätige Fachärzten für Allgemeinmedizin und praktische Ärzte durchführen. Voraussetzung ist, dass sie erfolgreich an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben.
Bei der Untersuchung begutachtet der Arzt die Haut des Patienten von Kopf bis Fuß und bespricht hinterher mit ihm das Ergebnis. Gibt es einen Verdacht auf eine bösartige Hautveränderung, schaut sich ein Hautarzt die Haut noch einmal gründlich an. Falls erforderlich, entnimmt er auch eine Gewebeprobe, um die Diagnose zu sichern.
Individuelle ärztliche Unterstützung und Beratung bei der Erstellung Ihrer
Patientenverfügung,
Betreuungsverfügung,
Vorsorgevollmacht,
evtl. notwendige Untersuchung und Gespräch mit Angehörigen und Archivierung in der Arztpraxis, Ausweis für Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den (späteren) Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit mehr bestehen wird. Oft wird eine solche Verfügung auch Patiententestament genannt.
Meist erstellen ältere Menschen eine Patientenverfügung. Das Hauptmotiv dafür ist die Angst, als Pflegefall wehrlos einer ungewollten Behandlung ausgeliefert zu sein. Abgelehnt werden in Patientenverfügungen am häufigsten die Dialyse, die Beatmung und die künstliche Ernährung.